Regeste: - Art. 2 Abs. 2 ZGB - Klage aus Arbeitsvertrag betreffend einen Arbeitnehmer, welcher gleichzeitig auch Geschäftsführer, Hauptaktionär sowie Mitglied des Verwaltungsrates der Arbeitgeberin war. Zu beurteilen war u.a. die rechtsmissbräuchliche Geltendmachung des Anspruchs auf Überstundenentschädigung infolge verzögerter Rechtsausübung: