Redaktionelle Vorbemerkungen: A gelangte mit Klage an das Arbeitsgericht der Stadt Bern und beantragte, die B AG sei zu verurteilen, ihm einen Betrag von rund Fr. 4'000.00 zu bezahlen. Das Arbeitsgericht hiess die Klage gut. Gegen dieses Urteil erhob die B AG Nichtigkeitsklage und rügte die Verletzung klaren Rechts. Auszug aus den Erwägungen: I. (…) II. 1. (…) 2. (…) 3. (…)