Er hätte das vorbereitete Gesuch zudem am Montag, als der Anwalt krank war, durch einen Bekannten zur Post bringen lassen können. Gerade in Anbetracht der Umstände, dass es sich beim Büro des Anwalts um einen 1- Mann-Betrieb handelt, muss er sich im Hinblick auf die erhöhte Sorgfaltspflicht so organisieren, dass ein solches Vorgehen möglich ist. Inwieweit dies nicht tunlich sein sollte, ist nicht ersichtlich, zumal der Anwalt nicht vorbringt, er habe die Klageantwort am Montag, 25. August 2008 noch schreiben wollen. Ein Fristverlängerungsgesuch war somit offenbar geplant.