Entgegen den oberinstanzlichen Ausführungen des Anwaltes hat der Beschwerdegegner denn auch eine entsprechende Möglichkeit aufgezeigt: Der Anwalt hätte ohne Weiteres am Wochenende, als er noch arbeitsfähig gewesen war, ein Fristverlängerungsgesuch, welches lediglich rund 3 Zeilen beinhaltet, aufsetzen und zur Post bzw. notfalls zum Postbriefkasten bringen können. Er hätte das vorbereitete Gesuch zudem am Montag, als der Anwalt krank war, durch einen Bekannten zur Post bringen lassen können.