Am 26. August 2008 sei der Anwalt gesundheitlich zwar immer noch stark angeschlagen gewesen, habe aber während zwei bis drei Stunden im Büro arbeiten können. An diesem Tag habe er auch das Gesuch um Wiedereinsetzung nach Art. 288 ff. ZPO gestellt. Er habe im Gesuch auf den Umstand aufmerksam gemacht, dass er sein Büro alleine betreibe und das Arztzeugnis beigelegt, welches ihm für den 25. August 2008 eine 100%-ige Arbeitsunfähigkeit attestiere. (…)