APH 08 520, publiziert November 2008 Entscheid der 1. Zivilkammer des Appellationshofs des Kantons Bern, unter Mitwirkung von Oberrichterin Pfister Hadorn (Referentin), Oberrichterin Lüthy- Colomb und Oberrichter Kunz sowie Kammerschreiberin Zbinden vom 17. Oktober 2008 in der Streitsache zwischen A vertreten durch Fürsprecher B Beschwerdeführerin und C Beschwerdegegner Regeste: 288 Abs. 1 Ziffer 2 ZPO; 374 Ziff. 1 ZPO: Wiederherstellung einer richterlichen Frist bei Krankheit Das Wiedereinsetzungsgesuch, abgeschickt am Tag nach Ablauf der Frist, war verspätet.