Die Trennungsvereinbarung vom 01.01.2004 sah einen Unterhaltsbeitrag von CHF 2'000.00 (inkl. Kinderzulagen) vor, wobei die Gesuchstellerin die Kinderzulagen bezieht. Auf den Kinderunterhalt fallen gemäss Trennungsvereinbarung CHF 1'000.00 exklusive Kinderunterhalt von damals CHF 160.00. Die restlichen CHF 840.00 sind als Frauenaliment anzurechnen.