Eine schriftlich erklärte Bereitschaft, einen bestimmten Geldbetrag an den Familienunterhalt zu bezahlen, gelte im Verhältnis unter den Ehegatten als Schuldanerkennung und erlaube allenfalls eine provisorische Rechtsöffnung. Aus dem Gesagten folgt, dass für die Frauenalimente die provisorische Rechtsöffnung erteilt werden kann. 7. Vorliegend hat der Gesuchsgegner Unterhaltsbeiträge bezahlt, jedoch nicht in der vereinbarten Höhe; anstelle von monatlich CHF 2'000.00 hat der Gesuchsgegner lediglich CHF 1'080.00 an Unterhalt an die Gesuchstellerin bezahlt. Aus den Akten geht jedoch nicht hervor, ob dieser Betrag auf das Kinder- oder Frauenaliment anzurechnen ist.