6. Wo – wie in casu - kein Erfüllungsanspruch besteht, fehlt es somit an einer Voraussetzung zur Erteilung der provisorischen Rechtsöffnung, da die Erteilung der provisorischen wie auch der definitiven Rechtsöffnung die Fälligkeit der in Betreibung gesetzten Forderung voraussetzen. Das Rechtsöffnungsgesuch ist bezüglich Kinderalimente abzuweisen. Frauenunterhalt