Die Gesuchstellerin hat für die noch ausstehenden Unterhaltsbeiträge die Betreibung eingeleitet. Nachdem der Gesuchsgegner Rechtsvorschlag erhoben hat, verlangte die Gesuchstellerin die provisorische Rechtsöffnung. Die Vorinstanz erteilte der Gesuchstellerin für den ganzen Betrag die Rechtsöffnung. Auszug aus den Erwägungen: I. Prozessgeschichte (...) II. Rechtsmittel- und Prozessvoraussetzungen (...) III. Sachverhalt (...) IV. Materielles 1. (...) 2. (...)