Redaktionelle Vorbemerkungen: Die Parteien schlossen eine aussergerichtliche Trennungsvereinbarung ab, welche weder gerichtlich noch durch die Vormundschaftsbehörde genehmigt wurde. Darin wurde unter anderem vereinbart, dass der Gesuchsgegner der Gesuchstellerin für sie und den gemeinsamen Sohn einen monatlichen Unterhaltsbeitrag inkl. Kinderzulagen in der Höhe von CHF 2'000.00 bezahlt.