Fehlt – wie in casu - eine solche Genehmigung, besteht kein Erfüllungsanspruch und demnach auch kein Rechtsöffnungstitel. Sind mehrere Schulden gleichzeitig verfallen und liegt weder eine gültige Erklärung über die Tilgung noch eine Bezeichnung in der Quittung vor, so findet eine anteilsmässige Anrechnung statt.