APH 08 452, publiziert Oktober 2008 Entscheid der 1. Zivilkammer des Obergerichts des Kantons Bern, unter Mitwirkung von Oberrichterin Lüthy-Colomb (Präsidentin), Oberrichter Kunz und Oberrichterin Pfister Hadorn sowie Kammerschreiberin Wehren vom 25. September 2008 in der Streitsache zwischen A. vertreten durch Fürsprecher X. Beschwerdeführer und Gerichtspräsident B. Beschwerdegegner Regeste: - Art. 83 Abs. 2 SchKG, Aberkennungsklagefrist