steuerpflichtige Person Gegenstände oder Dienstleistungen für einen in Absatz 2 genannten geschäftlichen Zweck (steuerbare Lieferungen und Dienstleistungen, Umsätze, für deren Versteuerung optiert wurde, sowie unentgeltliche Zuwendung von Geschenken, von Warenmustern und Arbeiten an Gegenständen, die im Eigenverbrauch verwendet werden) verwendet. Art.