Er machte geltend, er habe einen wirtschaftlichen Neubeginn als Arbeitnehmer gemacht. Ebenfalls rügt er, dass er vom Vorrichter nicht ausführlich mündlich angehört wurde oder sich weitergehend schriftlich äussern konnte. Auszug aus den Erwägungen: 1. (…) 2. (…) 3. (…) 4. (…) 5. Konkurseröffnungen werden im Summarverfahren entschieden (Art. 317 Ziff. 9 ZPO).