APH-08 447, publiziert November 2008 Entscheid der 2. Zivilkammer des Obergerichts des Kantons Bern, mitwirkend Oberrichter Bührer (Referent), die Oberrichterinnen Apolloni Meier und Wüthrich sowie Kammerschreiber Knüsel vom 21. Oktober 2008 in der Streitsache zwischen A Gesuchsteller/Appellant betreffend Insolvenzerklärung gemäss Art. 191 SchKG Regeste: - Art. 191 SchKG Insolvenzerklärung - Hat ein Schuldner bereits mehrmals eine Insolvenzerklärung abgegeben, ist ein erneutes Begehren rechtsmissbräuchlich, wenn er wiederum neue Schulden angehäuft hat und keine Tendenz zu einem wirtschaftlichen Neubeginn ersichtlich ist.