Aufgrund der zwei Würfe während der Eintragungssperre verhängte die Beklagte am 10. März 2005 eine zweijährige Eintragungssperre. Der hiergegen erhobene Rekurs der Klägerin wurde vom Verbandsgericht, mithin von der Beklagten, am 17. Oktober 2005 abgewiesen. Daraufhin reichte die Klägerin mit Eingabe vom 17. November 2005 eine schriftlich begründete Klageschrift beim Gerichtskreis VIII Bern-Laupen ein und bezifferte den Schaden auf richterliche Aufforderung hin am 10. März 2006 auf Fr. 137'850.00.