Die Gesuchsgegnerin hat mit ihrer Unterschrift im übrigen zugestimmt, dass die Wohnung der Familie im Rahmen einer Betreibung auf Pfandverwertung zwangsverwertet werden könnte (vgl. Schwander, in: Honsell/Vogt/Geiser, Zivilgesetzbuch II (Basler Kommentar), N 16 ad Art. 169). Insofern liegt auch ein Anwendungsfall von Art. 169 ZGB vor, den die Gesuchsgegnerin erwähnte (vgl. pag. 73).