8. Im Schreiben vom 06.06.2007 an die Gesuchsgegnerin und dessen Ehemann kündigte die Gesuchstellerin die Darlehensverträge per sofort und die Schuldbriefe per 30.06.2007 (vgl. GB 8). Dieses Kündigungsschreiben nahm die Gesuchsgegnerin am 13.06.2007 in Empfang (vgl. APB 5, 6, 7). 9. E. ist Alleineigentümer der mit den beiden Schuldbriefen belasteten Grundstücken (vgl. Grudis, Art. 970 Abs. 4 ZGB). Als Gläubiger ist auf beiden Schuldbriefen die G.-bank indossiert (vgl. GB 6, 7). IV. Materielles