6. Das Darlehen über Fr. 680'000.00 sowie sämtliche gegenwärtigen und künftigen Forderungen wurden mit Sicherungsübereignungsvertrag vom 31.12.2004 gesichert. Darin verpflichtete sich E. als Sicherungsgeber und Berechtigter aus Schuldbriefen die erwähnten Namenschuldbriefe über Fr. 600'000.00 und Fr. 200'000.00 der Gesuchstellerin zu Eigentum zu übertragen. Die Gesuchsgegnerin unterschrieb als zustimmender Ehepartner (vgl. GB 3).