5. Am 31.12.2004 schloss die Gesuchstellerin mit der Gesuchsgegnerin und dessen Ehemann als solidarisch haftende Schuldner einen Darlehensvertrag im Betrag von Fr. 534'000.00 zu 2.875 % Zins pro Jahr und Fr. 146'000.00 zu 3.875 % Zins pro Jahr. Der Darlehensvertrag ersetzte einen Vertrag vom 03.09.2004, welcher der Kammer nicht vorliegt (vgl. GB 2 = APB 3).