4. Das Darlehen über Fr. 100'000.00 und angebliche weitere Darlehen über Fr. 550'000.00 und Fr. 30'000.00 sowie sämtliche gegenwärtigen und künftigen Forderungen wurden mit Sicherungsübereignungsvertrag vom 12.10.2001 gesichert. Darin verpflichtete sich E. als Sicherungsgeber und Berechtigter die vorerwähnten Namenschuldbriefe über Fr. 600'000.00 und Fr. 200'000.00 der Gesuchstellerin zu Eigentum zu übertragen. Die Gesuchsgegnerin unterschrieb als Ehegattin (vgl. GB 5)