3. Die Gesuchstellerin schloss mit der Gesuchsgegnerin und dessen Ehemann (E.) als solidarisch haftende Schuldner am 31.08.2000 einen Darlehensvertrag im Betrag von Fr. 100'000.00 zu 4.5%, wobei die Bank berechtigt ist, den Zinssatz nach Voranzeige jederzeit den Marktverhältnissen anzupassen (vgl. GB 4 = APB 2). 4. Das Darlehen über Fr. 100'000.00 und angebliche weitere Darlehen über Fr. 550'000.00 und Fr. 30'000.00 sowie sämtliche gegenwärtigen und künftigen Forderungen wurden mit Sicherungsübereignungsvertrag vom 12.10.2001 gesichert.