YYY- 15-10 (Miteigentumsanteil) und YYY-15-11 (Miteigentumsanteil), alle Gemeinde Y., und von Fr. 200'000.00 im 2. Rang, lastend auf dem Grundstück Gbbl.-Nr. YYY-10 (Stockwerkeigentum), Gemeinde Y., zu erteilen. Oberinstanzlich reichte die Gesuchstellerin die beiden Schuldbriefe im Original ein. Auszug aus den Erwägungen: I. Prozessgeschichte (...) II. Formelles