Fr. 300.00 Kosten des Zahlungsbefehls Nr. XXXXXXXX Fr. 80.00 Inkassospesen Der Gerichtspräsident wies das Rechtsöffnungsgesuch mit Entscheid vom 19. Juni 2008 ab. Gegen diesen Entscheid appellierte die Gesuchstellerin am 30. Juni 2008 und beantragte, es sei ihr die provisorische Rechtsöffnung für einen Betrag von Fr. 525'000.00 nebst Zins zu 2.875% seit 01.07.2007, einen Betrag von Fr. 65'000.00 nebst Zins zu 4.5% seit 01.07.2007 und für ausstehende Zinsen im Betrag von insgesamt Fr. 5'274.95 sowie für Grundpfandrechte, verkörpert in den zwei Namens-Schuldbriefen von Fr. 600'000.00 im 1. Rang, lastend auf den Grundstücken Gbbl.-Nr.