- Weil die amtliche Entschädigung im vorliegenden Verfahren von der Gemeinde zu leisten ist, kann diese die Festsetzung der Entschädigung in analoger Anwendung von Art. 43 Abs. 1 lit. a KAG mit Rekurs beim Appellationshof anfechten. Die Rechtsmittelfrist beträgt 30 Tage (Art. 43 Abs. 2 KAG analog). Redaktionelle Vorbemerkungen: