(…). Aus den polizeilichen Befragungsprotokollen er gibt sich indes, dass die Gesuchsgegnerin im Juli 2007 erklärte, sie beabsichtige am 08.09.2007 eine längere, noch nicht bestimmte Zeit ins Ausland zu gehen, welche sie durch Mietzinseinnahmen finanziere. (...). Ebenfalls im Juli 2007 liess die Gesuchsgegnerin durch ihren Anwalt beim Richteramt P. betreffend Anerkennungsklage den Antrag stellen, die Einvernahme von ihr und C. sei vor dem 07.09.2007 vorzunehmen, da sie am 08.09.2007 für rund zwei Jahre nach E. verreisen werde (vgl. GB I 13).