Im Frühjahr 2006 liess die Gesuchstellerin die Gesuchsgegnerin für eine Summe von knapp Fr. 600'000.00 nebst Zins betreiben, worauf die Gesuchstellerin Rechtsvorschlag erhob. Im Februar 2007 reichte die Gesuchstellerin beim Richteramt P. des Kantons X. für den erwähnten Betrag Anerkennungsklage ein. Im Juli 2007 teilte die Gesuchsgegnerin dem Gericht mit, sie verreise für rund zwei Jahre ins Ausland. Per Ende August meldete sich die Gesuchsgegnerin an ihrem bisherigen Wohnort in der Schweiz ab. Ende November 2007 verurteilte das Richteramt P. des Kantons X. die Gesuchsgegnerin zur Bezahlung von Fr. 510'500.00 nebst Zins.