1) Art. 271 Abs. 1 Ziff. 1 SchKG, Arrest 2) Die Gesuchsgegnerin erfüllt trotz Unterbruch ihrer zweijährigen Auslandreise den Arrestgrund von Art. 271 Abs. 1 Ziff. 1 SchKG (kein fester Wohnsitz). Redaktionelle Vorbemerkungen: