Der Grundbetrag beträgt für alleinerziehende Personen Fr. 1'250.00. Dieser soll bei günstigen Verhältnissen grosszügig bemessen werden (vgl. Bähler, Grundzüge der Berechnung von Unterhaltsbeiträgen, S. 4). Die Kammer trägt dem hohen Gesamteinkommen Rechnung und verdoppelt praxisgemäs bei der Anwendung der einfach-konkreten Methode den Grundbetrag der Gesuchstellerin auf Fr. 2'500.00 (APH 07 480). 7. Zusammenfassend ergibt sich folgender Bedarf der Gesuchstellerin: