Weitere, aktuelle Zahlungen an den Gesuchsgegner sind entgegen den Behauptungen der Gesuchstellerin nicht nachgewiesen. Verfügbare Mittel der Gesuchstellerin Die Gesuchstellerin erzielt aktuell bei einem Erwerbsgrad von 30% einen monatlichen Bruttolohn von Fr. 1'800.00. und bezieht Kinderzulagen von total Fr. 289.50 (vgl. KAB 5). Nach Sozialabzügen ergeben sich verfügbare Mittel v on rund Fr. 1'926.90 (vgl. KAB 4, 5, vgl. auch KAB 3). Erweitertes Existenzminimum der Gesuchstellerin (...)