In seiner Appellation verlangte der Gesuchsgegner die Reduzierung der Unterhaltsbeiträge. In ihrer Appellation beantragte die Gesuchstellerin, die zu ihren Gunsten gesprochenen Unterhaltsbeiträge seien ab 23. Januar2007 zu zahlen. Die Parteien haben ihren Haushalt am 1. Januar 2005 aufgehoben und in der Folge eine aussergerichtliche Trennungsvereinbarung geschlossen. Die beiden Kinder wurden unter die Obhut der Mutter gestellt. Der Gesuchsgegner verpflichtete sich, den Kindern je einen Unterhaltsbeitrag von Fr. 1'150.00 zuzüglich Kinderzulagen zu zahlen. Die Unterhaltsbeiträge zu Gunsten der Gesuchstellerin wurden auf Fr. 2'630.00 festgelegt. Auszug aus den Erwägungen: