2 des Anhangs „Rahmen-Gebührentarif für die Abfallentsorgung“ zum Abfallreglement). Weiter ist vorgesehen, dass der Faktor aufgrund der vorwiegenden Nutzung bestimmt wird. Für Grundstücke, die auf mehr als eine Art genutzt werden, werden die auf verschiedene Nutzungen entfallenden Flächen anteilmässig berücksichtigt. Es ergibt sich somit auch aus diesen Bestimmungen, dass die Kehrichtgrundgebühr gebrauchsabhängig ist, denn je nach Nutzungsart werden höhere oder weniger hohe Gebühren verlangt.