Es bleibt der Vollständigkeit festzuhalten, dass das oben erläuterte Problem des Leerstandes relativiert wird, da der Gesetzgeber der Ansicht war, die Kehrichtgrundgebühr werde über die Nebenkosten bezahlt. Es werden nur diejenigen belastet, welche den Abfall verursachen und nur die effektiven Kosten abgerechnet.