Ebenfalls wird in der Botschaft ausgeführt, dass das Gebührenmodell einen „verursachergerechten Ausgleich“ schafft. Dies kann ebenfalls als Indiz für die Gebrauchsabhängigkeit der Kehrichtgrundgebühr gewertet werden, die Verursacher von grösseren Abfallmengen auch mehr zu bezahlen haben. Weiter wird in der Botschaft (S. 10) ausgeführt, dass die Grundgebühren rund zwei Drittel der Entsorgungskosten decken sollen.