Diese Bereitschaftskosten entstehen auch dann, wenn Wohnungen oder Arbeitsräume vorübergehend nicht genutzt werden. Die Bruttogeschossfläche ist eineindeutig definiertes, leicht messbares Kriterium und deshalb der richtige Berechnungsfaktor für die Grundgebühr. Das neue Gebührenmodel schafft zum einen die Voraussetzungen für einen verursachergerechten Ausgleich der seit mehreren Jahren defizitären Entsorgungsrechnung. Zum anderen wird die Gebührenregelung gegenüber heute insofern gerechter, als sie die Möglichkeiten zur Umgehung der Grundgebühr eliminiert.“