Es wird also auch bei der Berechnung nach der Bruttogeschossfläche berücksichtigt, wie viele Personen in einem Haushalt oder Betrieb Abfall produzieren. Die Kehrichtgrundgebühr will somit den mutmasslichen Gebrauch bzw. die mutmassliche Menge Abfall, welcher auf dieser Fläche produziert wird, erfassen. Es handelt sich somit um eine gebrauchsabhängige Berechnungsmethode, auch wenn dies nicht auf den ersten Blick ersichtlich ist. Die Appellanten machen geltend, die Kehrichtgrundgebühr sei objektbezogen, weil die Gebühr auch bei Leerstand bezahlt werden müsse.