Einfacher war es zweifellos, ebenfalls aus Praktikabilitätsgründen, für die Berechnung der Grundgebühr die Bruttogeschossfläche heranzuziehen, denn die Fläche bleibt immer gleich, währenddem sich die Anzahl der Personen, welche in einem Haushalt leben bzw. in einem Betrieb arbeiten, stetig ändern kann. Die Bruttogeschossfläche gibt Auskunft darüber, wie viele Personen sich normalerweise auf dieser Fläche aufhalten. Es wird also auch bei der Berechnung nach der Bruttogeschossfläche berücksichtigt, wie viele Personen in einem Haushalt oder Betrieb Abfall produzieren.