Es stellt sich zudem die Frage, ob sich die Materialien zu diesem doch relativ neuen Erlass dazu äussern, ob die Kehrichtgrundgebühr als gebrauchsabhängig oder gebrauchsunabhängig qualifiziert wird. Der Botschaft des Stadtrates an die Stimmberechtigten für die Gemeindeabstimmung vom 25. September 2005 lässt sich entnehmen, dass erstmals auch ein Volksvorschlag vorgelegen hatte für ein neues Abfallreglement. Der Volksvorschlag wollte die Kehrichtgrundgebühr nach der Anzahl der erwachsenen Personen in einem Haushalt oder nach den ständigen Arbeitsplätzen eines Betriebes bemessen (Art. 17 des Volksvorschlages).