Die Stadt Bern hat ihr neues Abfallreglement am 1. Mai 2007 in Kraft gesetzt. Gemäss Art. 14 Abs. 1 lit. a Abfallreglement erhebt die Stadt Bern für ihre Leistungen im Bereich der öffentlichen Entsorgung von den Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden eine jährliche Grundgebühr. Nach Art. 17 Abs. 2 Abfallreglement bemisst sich die Grundgebühr nach der Bruttogeschossfläche des Grundstücks (Liegenschaft, Miteigentumsanteil). Grundvoraussetzung für die Gebührenerhebung ist somit, dass ein Gebäude steht, nicht bloss ein unbebautes Grundstück oder ein Baurecht vorliegt. Gebäude dienen dem Wohnen, dem Handel, Gewerbe, Sport, der Religionsausübung, der Kultur usw..