In beiden Fällen wird die Möglichkeit bereitgestellt, die Infrastruktur zu benutzen, wobei auch Kosten anfallen, wenn sie vorübergehend weniger oder gar nicht benutzt wird. Daraus kann aber nicht geschlossen werden, dass die Gebühr wie eine Steuer voraussetzungslos geschuldet ist, denn sobald eine Liegenschaft länger leer steht, kann die Gebühr nicht mehr erhoben werden. Die Systeme der Abwasser- und der Kehrichtentsorgung zeigen viele Parallelen. Es würde künstlich wirken, wenn die Gebühren in nicht nebenkostenfähige Grundgebühren und nebenkostenfähige (Verbrauchs-)gebühren unterteilt würden.