Die Mieterschaft bezahlt periodisch – in der Regel monatlich – einen vereinbarten Betrag im Voraus, der an die jährlichen Nebenkosten angerechnet wird. Am Ende der Abrechnungsperiode berechnet die Vermieterschaft die tatsächlich angefallenen Nebenkosten (LACHAT/STOLL/BRUNNER, a.a.O., S. 217, Kapitel 14, N. 2.5). Der effektiv geschuldete Betrag, den der Mieter schuldet, ergibt sich somit immer erst nach Vorliegen der jährlichen Nebenkostenabrechnung.