O., S. 217, Kapitel 14, N. 2.3). Mit der Vereinbarung von Pauschalen wird die Entschädigung der Nebenkosten im Voraus ziffernmässig festgelegt und kann während der Vertragsdauer grundsätzlich nicht abgeändert werden. Mit der Zahlung der Pauschale sind sämtlichen Nebenkosten abgegolten (LACHAT/STOLL/BRUNNER, a.a.O., S. 217, Kapitel 14, N. 2.4). In der Praxis ist das System der Akontozahlung sehr verbreitet. Die Mieterschaft bezahlt periodisch – in der Regel monatlich – einen vereinbarten Betrag im Voraus, der an die jährlichen Nebenkosten angerechnet wird.