IV. Rechtliches 1. (…). (…). (…). 2. (…) 3. (…) 4. Unbestritten ist, dass die Abfallgrundgebühr vor Mai 2007 durch das ewb (Energie, Wasser Bern) zusammen mit den Stromkosten direkt beim Mieter bezogen worden ist. Ab Mai 2007 wird die Kehrichtgrundgebühr neu beim Vermieter erhoben. Nicht bestritten ist ebenfalls, dass die Grundgebühr auf den Mieter überwälzt werden kann, fraglich ist vorliegend nur, ob dies im Rahmen einer Mietzinserhöhung (Kostenmiete) oder aber als neue Nebenkostenposition zu geschehen hat. Für den Mieter fallen somit keine neuen – wenngleich erhöhte – Kosten an. 5. (…)