Redaktionelle Vorbemerkungen: Die Appellatin beantragte mit Klage vom 4. Juni 2007 die Feststellung, dass die mit amtlichen Formularen per 1. Mai 2007 mitgeteilte neue Nebenkostenposition „Kehrichtgrundgebühr“ wirksam bzw. nicht missbräuchlich ist. Die Gerichtspräsidentin hiess die Klage gut und stellte fest, dass die neue Nebenkostenposition „Kehrichtgrundgebühr“ wirksam, bzw. nicht missbräuchlich ist. Dagegen erklärten die Appellanten die vollumfängliche Appellation. Die Kammer bestätigte das Urteil der Vorinstanz. Auszug aus den Erwägungen: I. Prozessgeschichte (…) II. Rechtsmittel- und Prozessvoraussetzungen 1. (…) 2. (…) 3. (…) III. Sachverhalt (…)