Selbst wenn sie, da sie ja auf deren Pflichtteil hingewiesen worden waren, an diese Möglichkeit gedacht hätten, kann aufgrund des erwähnte Grundgedankens des Vertrages davon ausgegangen werden, dass sie sich ebenfalls die Überlegung gemacht hätten, dass die Mutter von X. ja in diesem Fall als gesetzliche Erbin von X. die Hälfte des Nacherbes erhalten würde, das ihren Pflichtteil decken wohl würde, zumal sich ja im Nachlass praktisch ausschliesslich die Liegenschaft befand. So betrachtet ist es auch denkbar, dass von einer Regelung dieser Konstellation bewusst abgesehen worden ist.