Problematisch ist im Übrigen ja nicht, dass der Pflichtteil der Mutter von X. verletzt würde, ansonsten hätten die Appellanten die Einrede der Herabsetzung erheben müssen. Zwischen den Parteien war zwar umstritten, ob der Pflichtteil den Wertzuwachs auf der Liegenschaft mitgemacht hat oder nicht. Soweit ersichtlich ist diese Frage im vorliegenden Verfahren aber nicht relevant und kann daher offen bleiben, zumal bei gegebener Sachlage ohne weiteres einleuchtet, dass der Pflichtteil der Mutter von X. durch die Hälfte des Nacherbes bei weitem gedeckt ist, habe dieser nun am Wertzuwachs auf der Liegenschaft partizipiert oder nicht.