Redaktionelle Vorbemerkungen: X. und Y. (Konkubinatspaar) hatten einen Erbvertrag abgeschlossen, wonach beim Tod des erstversterbenden Partners der überlebende Partner als alleiniger Vorerbe eingesetzt wird und nach dem Tod beider Partner das ganze dann noch vorhandene Vermögen an die gesetzlichen/eingesetzten Erben von Y. bzw. X. als (Nach)Erben fällt. Weiter hielten sie fest, sie würden die Pflichtteilsrechte kennen, die Mutter von X. lebe noch.