In der Zeit vom 1. Januar 2005 bis 31. Mai 2005 erhielt der Appellant eine IV- Rente von Fr. 1'613.00 pro Monat (…). Sein Einkommen betrug demnach in dieser Zeit lediglich Fr. 4'013.00 (IV-Rente Fr. 1'613.00, Liegenschaftsertrag Fr. 2'400.00), während sein Existenzminimum Fr. 2'834.00 betrug. Daraus ergibt sich für die Zeit von Januar bis Mai 2006 ein Überschuss des Appellanten in der Höhe von Fr. 1'179.00. Verglichen mit dem Überschuss auf Seiten des Appellanten im Jahre 2002 von Fr. 2'986.00 liegt eine Reduktion von 39% vor.