Im Jahre 2002 betrugen die Mietzinseinnahmen betreffend Liegenschaft in B. gemäss den mit Schreiben des Appellanten vom 1. Februar 2008 (…) eingereichten Abrechnungen Fr. 114'198.10, während im Jahr 2007 Mietzinseinnahmen in der Höhe von Fr. 131'440.00 erzielt wurden. Die Mietzinseinnahmen haben sich somit um rund 15% erhöht. Von diesem Richtwert ist auszugehen, zumal die Appellatin die Höhe der in den Liegenschaftsabrechnungen geltend gemachten Bruttomietzinseinnahmen nicht bestritten hat. (…) Demnach ist der Liegenschaftsertrag, welcher gemäss Scheidungskonvention im Jahr 2002 noch Fr. 2'100.00 betrug, im Jahr 2007 um rund 15% auf ca. Fr. 2'400.00 gestiegen. (…)